„Crowdworker“ ist kein Angestellter
Eine Vereinbarung eines „Crowdworkers“ mit dem Betreiber einer Internetplattform, die keine Verpflichtung zur Übernahme von Aufträgen enthält, begründet kein Arbeitsverhältnis. Dies entschied das Landesarbeitsgericht München.
Vor dem LAG München hatte ein Mikrojobber darauf geklagt, Angestellter der Internetfirma zu sein, die ihm die Jobs vermittelte. Der Kläger machte nach der Vermittlung durch die Plattform u. a. Fotos von Tankstellen und Märkten, um sie zur Überprüfung der jeweiligen Warenpräsentation weiterzuleiten – und verdiente in 20 Stunden/Woche rund 1.800 Euro monatlich. Als die Plattform die Zusammenarbeit mit ihm beenden wollte, erhob er erfolglos Klage.

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Unsere Partner Hans-Georg Töhne und Jens Hahne konnten am 23. Januar 2020 abermals die Auszeichnung „Exzellenter Arbeitgeber“ des Steuerberaterverbandes Niedersachen Sachsen-Anhalt entgegen nehmen. Da der Erfolg einer Steuerkanzlei von der Beratungsqualität der Partner, dem Fachwissen der Mitarbeiter, einer guten Teamarbeit und der mandantenorientierten Einstellung abhängt, freut es uns, mit dem Arbeitgeber-Siegel 2020 erneut zu zeigen, dass wir uns zu den Besten zählen dürfen. Die lange Betriebszugehörigkeit vieler unserer Mitarbeiter, das gute Interesse an Fort- und Weiterbildungen wie auch die stete Nachwuchsförderung durch die Besetzung unserer Ausbildungsstellen zeigt, dass unsere Aktivitäten für ein gutes Betriebsklima und individuelle Entwicklungsmöglichkeiten wirksam sind. Vielen Dank an das gesamte Team der BHT-Steuerberatung!
Am 14. Januar 2020 hat unsere Mitarbeiterin Frau Sara Schrader aus der Buchhaltungsabteilung die Prüfung zur „Fachassistentin Lohn und Gehalt“ bei der Steuerberaterkammer Niedersachsen in Hannover bestanden. Dazu gratulieren wir sehr herzlich und danken für den Ehrgeiz und Einsatz, denn neben der täglichen Arbeit hat die ausgebildete Bürokauffrau bereits die Fortbildung zur Finanzbuchhalterin gemeistert.
Lothar Kaleita stieg am 1. Januar 1990 in unsere Steuerkanzlei ein und setzte hier seine berufliche Laufbahn erfolgreich fort, die 1985 mit dem Prädikat „sehr gut“ abgeschlossenen Berufsausbildung zum Steuerfachgehilfen begann. 1999 folgte die Qualifizierung zum Steuerfachwirt. Die Abteilung Jahresabschluss, die BHT-Partner wie auch das gesamte BHT-Team danken ihm für seine hohe Fachkompetenz im Dienste der Mandanten und die langjährige Treue.