Corona-Soforthilfe darf nicht gepfändet werden

Der Betreiber eines Hausmeisterservice unterhält ein als Pfändungsschutzkonto geführtes Konto bei der Sparkasse. Das Finanzamt hatte eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung wegen rückständiger Umsatzsteuer erlassen. Die Sparkasse erklärte daraufhin, es sei kein pfändungsfähiges Kontoguthaben vorhanden. Im April 2020 wurden dem Konto 9.000 Euro Corona-Soforthilfe gutgeschrieben, die dem Betreiber des Hausmeisterservice mit „Zweckbindung“ und „Aufrechnungsverbot“ von der Landesbehörde bewilligt worden waren. Jedoch konnte er auf das Konto nicht zugreifen, da das Finanzamt als Pfandgläubiger die Freigabe verweigerte. Im Wege einstweiliger Anordnung wandte sich der Steuerpflichtige erfolgreich vor dem Finanzgericht Münster gegen die Maßnahme des Finanzamts. Das Finanzamt wiederum legte Beschwerde beim Bundesfinanzhof ein.

Die Corona-Soforthilfe diene laut Bundesfinanzhof der Abmilderung der finanziellen Notlagen des betroffenen Unternehmens bzw. des Selbständigen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Sie soll insbesondere Liquiditätsengpässe, die seit dem 01.03.2020 im Zusammenhang mit der Pandemie entstanden sind, überbrücken. Die Corona-Soforthilfe diene jedenfalls nicht der Befriedigung von Gläubigeransprüchen, die vor dem 01.03.2020 entstanden sind, sondern nur solchen, die seit dem 01.03.2020 entstanden sind. Daher sei es im Ergebnis nicht zu beanstanden, dass das Finanzgericht den Anspruch auf Soforthilfe aufgrund der Zweckbindung nicht übertragbar und damit unpfändbar angesehen und diesen Gedanken auch auf die bereits ausgezahlten Mittel übertragen hat.

Verstärkung im Team

Frau Julia Körner verstärkt ab 1. August unser Büro am Bremer Standort an der Haferwende. Die gelernte Steuerfachangestellte wird in der Buchhaltung wie im Jahresabschluss das Tagesgeschäft betreuen. Wir freuen uns, mit Frau Körner unser Team aus erfahrenen Fachkräften bereichern zu können und heißen sie herzlich willkommen.

Neues Ausbildungsjahr

Die Zukunft sichern – den Nachwuchs fördern, das ist uns wichtig. Wir freuen uns über Frau Finja Budesheim, die am 1. August ihre Ausbildung als Steuerfachangestellte an unserem Standort in Verden beginnt. Wir wünschen ihr einen guten Start in einen abwechslungsreichen Beruf in einem erfolgreichen Team.

Statuswechsel

Dipl.-Kauffrau Andrea Philipp, Steuerberaterin und PartnerinFrau Andrea Philipp, Diplom-Kauffrau und Steuerberaterin, wechselt aus der Partnerschaft der BHT Steuerberatung in ein Angestelltenverhältnis. Für die Mandanten wie für die Mitarbeiter ist Frau Philipp weiter mit ihrer hervorragenden Kompetenz und Beratungsleistung im gewohnten Umfang da. Die BHT Partner und das gesamte Team freuen sich auf die weitere gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

So ein freundlicher Empfang

Andrea Krieshammer, SekretariatSeit 30 Jahren steht Andrea Krieshammer für den wichtigen, guten ersten Eindruck in unserem Sekretariat und nimmt unsere Mandanten in Empfang. Die gelernte Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte begann am 1. August 1990 in unserer Kanzlei und sorgt seitdem für den reibungslosen Ablauf in der gesamten Büroorganisation. Wir Partner und das ganze BHT-Team sagen Danke für ihr zuverlässiges Engagement, die langjährige Treue und freuen uns alle auf viele weitere Jahre.

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