Unverhältnismäßig hohe Geschäftsführervergütungen – Fehlende Gemeinnützigkeit

Das Finanzamt hatte einer gGmbH, die sich in der psychiatrischen Arbeit engagierte und in erster Linie Leistungen im Bereich der Gesundheits- und Sozialbranche erbrachte, wegen unangemessen hoher Geschäftsführerbezüge die Gemeinnützigkeit für die Jahre 2005–2010 versagt. Das Finanzgericht hatte die dagegen erhobene Klage abgewiesen.

Der Bundesfinanzhof bestätigte diese Entscheidung im Wesentlichen. Ob im Einzelfall unverhältnismäßig hohe Vergütungen anzunehmen seien, sei durch einen sog. Fremdvergleich zu ermitteln. Als Ausgangspunkt hierfür könnten allgemeine Gehaltsstrukturuntersuchungen für Wirtschaftsunternehmen herangezogen werden, ohne dass dabei ein „Abschlag“ für Geschäftsführer von gemeinnützigen Organisationen vorzunehmen sei. Da sich der Bereich des Angemessenen auf eine Bandbreite erstrecke, seien nur diejenigen Bezüge als unangemessen zu bewerten, die den oberen Rand dieser Bandbreite um mehr als 20 % übersteigen. Wenn ein unangemessen hohes Geschäftsführergehalt vorliege, sei unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsprinzips ein Entzug der Gemeinnützigkeit allerdings erst dann gerechtfertigt, wenn es sich nicht lediglich um einen geringfügigen Verstoß gegen das Mittelverwendungsgebot handele.

Gastronom erhält keine „Corona-Entschädigung“

Das Landgericht Hannover hat die Klage eines Gastronomen abgewiesen, der vom Land Niedersachsen Entschädigung für Umsatzverluste während des coronabedingten „Lockdowns“ verlangt hatte. Es ist eine der bundesweit ersten rechtskräftigen Entscheidungen zu sog. Corona-Entschädigungsklagen.

Das Gericht hatte keine Rechtsgrundlage für den vom Kläger geltend gemachten Entschädigungsanspruch erkennen können: Das Bundesinfektionsschutzgesetz sehe insoweit keine ausdrückliche Regelung vor; dies entspreche der Intention des Gesetzgebers, der auch im Zuge einer Gesetzesänderung im März 2020 bewusst darauf verzichtet habe, eine Entschädigung für die flächendeckenden Schließungsanordnungen zu regeln. Hierdurch sei auch ein Rückgriff auf das Landespolizeirecht gesperrt, welches grundsätzlich eine Entschädigungsregelung für als „Nichtstörer“ in Anspruch genommene Personen vorsehe. Auch aus allgemeinem Staatshaftungsrecht bestehe kein Entschädigungsanspruch, da dem Kläger durch die eine Vielzahl von Wirtschaftszweigen betreffenden Maßnahmen kein individuelles und unzumutbares Sonderopfer auferlegt worden sei.

Baukindergeld noch vor Jahresende beantragen

Familien mit minderjährigen Kindern können nur noch bis 31.12.2020 Baukindergeld beantragen. Wer bis zu diesem Stichtag keinen Immobilienkaufvertrag abgeschlossen oder eine Baugenehmigung vorliegen hat, kann die Förderung dann nicht mehr beantragen.

Voraussetzung für den Anspruch ist, dass das zu versteuernde Haushaltseinkommen für eine Familie mit einem Kind maximal bei 90.000 Euro pro Jahr liegt. Für jedes weitere Kind kann das Einkommen um 15.000 Euro höher liegen. Pro minderjährigem Kind erhalten Familien beim Hausbau oder Immobilienkauf einen Zuschuss von 1.200 Euro im Jahr über 10 Jahre lang, d. h. 12.000 Euro insgesamt je Kind.

DATEV: BHT ist die erste „Digitale Kanzlei“ in Verden

Ein weiterer Meilenstein: BHT wird von der DATEV eG mit dem Zertifikat „Digitale Kanzlei“ ausgezeichnet. Kanzleimanager Rüdiger Meinke: „Wir arbeiten zukunftsorientiert und setzen auf eine konsequente digitale Zusammenarbeit mit unseren Mandanten.“ Die Bemühungen in der Digitalisierung haben sich gelohnt. Nun hat sich BHT für das Siegel „Digitale Kanzlei“ qualifiziert.
Insgesamt liegt die Digitalisierungsquote bei der BHT Steuerberatung deutlich über dem Durchschnitt. Bankgeschäfte werden sogar zu 87% digital abgewickelt. Schon viele Mandanten arbeiten über digitale Belege und werden im Umstellungsprozess von der BHT Steuerberatung unterstützt. Gleichwohl sind bei der BHT Steuerberatung Mandanten ebenso gut aufgehoben, die auf den Beleg- und Schriftverkehr in Papierform setzen.
Der Steuerberater und Partner Hans-Georg Töhne betont: „Bei aller fortschreitender Digitalisierung bleibt festzustellen, dass wir unsere Arbeitsweise stets an die Wünsche und Erfordernisse der Mandanten anpassen.“ Dipl.-Kfm (FH) und Partner Jens Hahne freut sich, dass weitere Bewertungskriterien der DATEV, wie die Anzahl der Abrechnungen pro Stunde, die effiziente Arbeitsweise der Kanzlei würdigen und dankt allen Mitarbeitern für das großartige Engagement.
Welche Vorteile für die Mandanten diese Zertifizierung mit sich bringt, lesen Sie unter „Digitalisierung“.
Mehr Informationen zur „Digitalen Kanzlei“ finden Sie unter diesem DATEV Digitale-Datev-Kanzlei

Herzlich Willkommen

Herr Daniel Glüß verstärkt ab 1.9.2020 unser BHT-Team in der Abteilung Jahresabschlüsse und Steuererklärungen in Verden. Der Steuerfachwirt bringt eine fundierte Berufserfahrung mit. Damit steht unseren Mandanten ein weiterer kompetenter Ansprechpartner zur Seite. Wir freuen uns über seinen Einstieg und wünschen ihm einen gutenStart!

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