Befreiung von der Sondervorauszahlung 2021

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen können – wie schon im vergangenen Jahr – ab sofort bei ihrem Finanzamt einen Antrag auf Befreiung von der Pflicht zur Zahlung der Sondervorauszahlung auf die Umsatzsteuer für das Jahr 2021 stellen. Es gibt aktuell allerdings keine bundeseinheitlich vorgeschriebene Vorgehensweise.

Gleichwohl wird die Dauerfristverlängerung gewährt. Diese ist gewöhnlich von der Leistung einer Sondervorauszahlung in Höhe von 1/11 der Summe der Vorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr abhängig und wird bei der letzten Voranmeldung des Jahres angerechnet. Mit einer Dauerfristverlängerung können Unternehmen die Umsatzsteuer-Voranmeldung einen Monat später einreichen. Dementsprechend verlängert sich auch die Zahlungsfrist.

Hinweis: Die Regelung gilt für Unternehmen mit Dauerfristverlängerung bei einer Antragstellung bis zum 31.03.2021.

Rechte und Pflichten bei Homeoffice während der Corona-Pandemie

Mindestabstände, Maskenpflicht und regelmäßiges Lüften gehören weiterhin zu den wesentlichen Schutz-maßnahmen am Arbeitsplatz und wurden nun durch verbindlichere Vorgaben zum Homeoffice ergänzt. Die Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) gilt ab 27.01.2021 (vorerst) befristet bis zum 15.03.2021. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat FAQs für das Homeoffice während der Corona-Pandemie zusammengestellt, die auch die Corona-ArbSchV einschließen. Arbeitgeber müssen sich nun in den kommenden Wochen stärker darum bemühen, ihren Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Beschäftigten Homeoffice anzubieten, sofern zwingende betriebsbedingte Gründe dem nicht entgegenstehen. Die Entscheidung über die Eignung bzw. evtl. entgegenstehende Gründe trifft der Arbeitgeber.

Arbeiten von zu Hause ist auch weiterhin an die Zustimmung der Beschäftigten geknüpft. Eine abweichende Festlegung des vertraglichen Arbeitsortes bedarf in jedem Fall einer entsprechenden arbeitsvertraglichen Regelung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten oder einer Betriebsvereinbarung/betrieblichen Vereinbarung. Privater Wohnraum der Beschäftigten liegt außerhalb der Einflusssphäre des Arbeitgebers. Homeoffice ist kein „ausgelagertes Büro“. Auch die häuslichen Verhältnisse der Beschäftigten (z. B. kein geeigneter Bildschirmarbeitsplatz) können einer Arbeit im Homeoffice entgegenstehen.

Wenn der Arbeitgeber Homeoffice verweigert, obwohl Arbeiten von zu Hause aus möglich wären, sollten die Beschäftigten zunächst mit dem Arbeitgeber darüber sprechen. Sie können sich auch an ihre betriebliche Interessenvertretung wenden oder Kontakt mit den Arbeitsschutzbehörden aufnehmen. Arbeitgeber sind gegenüber den Arbeitsschutzbehörden auskunftspflichtig.

Neuanfang

Die BHT Steuerberatung freut sich über die neuen Kollegen, die Steuerfachangestellten Frau Manuela Sandford und Herrn Stefan Lewald. Frau Sandford verfügt über langjährige Erfahrung in der Steuerberatung und in einem mittelständischen Unternehmen. Mit diesem umfassenden Wissen wird sie das Bremer Büro sowohl in der Finanzbuchhaltung als auch bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen verstärken. Die Kolleginnen und Kollegen in Verden freuen sich auf Herrn Lewald, der das BHT-Team der Abschlussabteilung mit seiner über 20-jährigen Berufserfahrung in einer mittelständischen Steuerberaterkanzlei und dem Tätigkeitsschwerpunkt „Abschlusserstellung vom § 4 Abs. 3-Rechner über Vereine bis zu prüfungspflichtigen Kapital- und Personengesellschaften“ kompetent ergänzen wird. Wir wünschen beiden einen guten Start und heißen sie herzlich in unserer Steuerberatung willkommen!

Abschied

Vor einem Jahr taten zwei einen großen Schritt: Die Steuerberaterin Angelika Kraffel suchte einen Nachfolger für ihre seit 1975 bestehende Kanzlei und fand mit BHT aus Verden den optimalen Partner, der damit sein erstes Büro außerhalb der Kreisstadt eröffnete. Nach einem Jahr, in dem die Einarbeitung und Mandantenübergabe sorgfältig stattgefunden hat, geht die Steuerberaterin Angelika Kraffel mit nun 75 Jahren in den wohlverdienten Ruhestand. Ihre langjährigen und neuen Mitarbeiterinnen, sowie das gesamte BHT-Team um die Steuerberater und Partner Andreas Feldmann, Hans-Georg Töhne und Jens Hahne danken Frau Kraffel sehr herzlich für ihre Leistungen und die gemeinsame Zeit und wünschen ihr alles Gute für den neuen Lebensabschnitt.

© 2024 BHT Unternehmensberatung