Outplacement-Beratung für berufliche Neuorientierung ist steuerfrei
Arbeitnehmer, die sich beruflich neu orientieren und dafür von ihrem Arbeitgeber eine sog. Outplacement-Beratung erhalten, müssen dies nicht versteuern. Das geht aus dem Jahressteuergesetz 2020 hervor. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitgeber den ausscheidenden Mitarbeiter selbst berät oder die Leistung von einem Dritten erbracht wird.
Die Beratung darf dabei bereits vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses und während der Arbeitszeit durchgeführt werden oder auch nach dem Ausscheiden aus der Firma. Das Finanzamt muss dabei u. a. auch Kosten für einen Headhunter anerkennen, der sich um einen neuen Arbeitsplatz kümmert.
Wenn der Arbeitnehmer die Kosten für eine solche Beratung selbst trägt, können diese als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Die Telefondurchwahl bleibt, doch ab 1.4. wird die Bilanzbuchhalterin Nicole Nolte statt der Steuerfachangestellten Susanne Meyer abnehmen. Frau Meyer verlässt unsere Kanzlei, um eine Non Profit Organisation mit ihrer Fachkompetenz zu unterstützen. Frau Nolte bringt als Steuerfachangestellte und geprüfte Bilanzbuchhalterin über 20 Jahre Berufserfahrung in der freien Wirtschaft mit und ergänzt damit bestens unser Leistungsangebot für unsere gewerblichen Mandanten.
Im Home-Office lässt es sich leider nicht gut feiern, doch die gesamte BHT-Mannschaft – Partner, Berater, Kolleginnen und Kollegen – gratuliert Birgitt Wenhold am 01. April zum ersten Jahrzehnt in der Finanz- und Lohnbuchhaltung unserer Steuerberatung und freut sich auf weitere Jahre.