Wann und warum erfolgt eine Gewerbesteuerzerlegung?

Die von den gewerblichen Betrieben zu leistende Gewerbesteuer steht den Städten und Gemeinden zu. diese Steuer selbst bestimmen. Dieser Steuersatz (= Hebesatz) auf den vom Finanzamt festgestellten Gewerbesteuermessbetrag beträgt 200 % (Minimum) bis z. Zt. 580 %. Der tatsächlich niedrigste Satz für Städte ab 80.000 Einwohner liegt bei 250 % (Leverkusen) und der Höchstsatz wird in Mülheim a. d. Ruhr verlangt (DATEV Tabellen und Informationen 2021). Der Durchschnitt der Hebesätze liegt bei rd. 450 %.

Im Gewerbesteuergesetz sind dafür folgende Regelungen enthalten:

  • Besteht in der Gemeinde die einzige Betriebsstätte des Unternehmens, erhält diese Gemeinde die Steuer.
  • Hat das Unternehmen dagegen mehrere Betriebsstätten, dann wird der Gewerbesteuermessbetrag auf die unterschiedlichen Orte aufgeteilt (in der Gesetzessprache: zerlegt). Das gleiche erfolgt für eine Betriebsstätte, die sich über das Gebiet mehrerer Gemeinden erstreckt.
  • Maßstab für diese Zerlegung sind die in der jeweiligen Gemeinde an die dort beschäftigten Arbeitnehmer gezahlten Arbeitslöhne.

Als Betriebsstätte ist jede feste Einrichtung anzusehen, die dem Unternehmen dient (§ 12 AO). Dazu zählen aber auch Baustellen oder Montagen, die in einer Gemeinde länger als sechs Monate andauern.

Die Arbeitslöhne je Betriebsstätte sind für die Zerlegung noch wie folgt zu korrigieren:

  • Beträge über 50.000 Euro jährlich und Gewinntantiemen rechnen nicht zum Arbeitslohn
  • Vergütungen an Auszubildende aller Art zählen ebenfalls nicht zum Arbeitslohn
  • Die Tätigkeit der mitarbeitenden Unternehmer (bzw. Mitunternehmer) ist mit jährlich 25.000 Euro anzusetzen und ggf. auf die verschiedenen Betriebsstätten nach den Tätigkeitszeiten aufzuteilen.

Diese Zerlegung ist auf der Grundlage der Angaben des Unternehmens in einer Erklärung vom Finanzamt des Sitzes der Geschäftsleitung vorzunehmen. Ergibt sich aufgrund der Zerlegung für eine Gemeinde ein Kleinbetrag von bis zu 10 Euro, wird diese Gemeinde an der Zerlegung nicht berücksichtigt, dieser Anteil wird der Geschäftsleitungsgemeinde zugeschlagen. Nach Durchführung der Zerlegung durch das Finanzamt der Geschäftsleitung bekommt das Unternehmen darüber einen Bescheid und die jeweiligen Gemeinden werden über ihren Anteil am Messbetrag informiert. Erst auf dieser Grundlage kann die Gemeinde dann die Gewerbesteuer festsetzen.

Zur Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Ausgliederung zur Neugründung

Grunderwerbsteuer ist nicht zu erheben, wenn Grundbesitz im Rahmen einer Ausgliederung zur Neugründung von einem Einzelunternehmer auf die neu gegründete, ihm als Alleingesellschafter gehörende GmbH übergeht. So entschied das Sächsische Finanzgericht.

Gemäß § 6a GrEStG wird für einen steuerbaren Rechtsvorgang auf Grund einer Umwandlung, einer Einbringung oder eines anderen Erwerbsvorgangs auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage die Steuer nicht erhoben. § 6a Satz 1 GrEStG gilt nur, wenn an dem dort genannten Rechtsvorgang ausschließlich ein herrschendes Unternehmen und ein oder mehrere von diesem herrschenden Unternehmen abhängige Gesellschaften oder mehrere von einem herrschenden Unternehmen abhängige Gesellschaften beteiligt sind.

Gesetzesverschärfung: Eintrag ins Transparenzregister wird für alle Pflicht – Handeln Sie schnell!

Im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäsche wird der Eintrag ins Transparenzregister für Unternehmen, Stiftungen u.a. nach §20 Abs.1 GwG und Rechtsgestaltungen nach §21 GwG Pflicht. Die Fristen sind kurz, deshalb ist jetzt schnelles Handeln angesagt.

Dies sind die Fristen:
31.03.2022 Aktiengesellschaften, Europäische Aktiengesellschaft (SE) und Kommandit­gesellschaften auf Aktien

30.06.2022 GmbH, Genossenschaften, Europäische Genossenschaften oder Partner­schaften

31.12.2022 alle anderen Gesellschaften, z.B. eingetragene Personengesellschaften.

Einzelunternehmer, eingetragene Kaufleute (e.K.) und die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) sind (noch) nicht betroffen. Für die GbR soll es jedoch zeitnah ein eigenes Register geben.

Vereine brauchen sich nicht separat in das Transparenzregister einzutragen; ihre Daten werden automatisch aus dem Vereinsregister in das Transparenzregister übernommen (§20a GwG).

Dem Transparenzregister müssen Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnort, Staatsangehörigkeit sowie Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses des wirtschaftlich Berechtigten mitgeteilt werden.

Kommt man dieser Pflicht zum Eintrag nicht fristgerecht oder vollständig nach, wird dies als Ordnungswidrigkeit mit hohen Geldbußen geahndet. Diese können bis zu 150.000 € oder in besonders schwerwiegenden Fällen zwischen 1 und 5 Mio. € betragen.

Als steuerliche Berater dürfen wir aus (berufs-) rechtlichen Gründen die Meldungen an das Transparenzregister für Sie nicht übernehmen.

Gemeinsam gegen Geldwäsche – wir unterstützen unternehmerische compliance!

 

Über die Webseite des Transparenzregisters können Sie sich anmelden und Ihre Angaben selber vornehmen. www.transparenzregister.de

Sofern Sie die Meldungen nicht selber übernehmen möchten oder auch keinen eigenen anwaltlichen Berater haben, empfehlen wir Ihnen, die Rechtsanwälte der Kanzlei Ahlers & Vogel in Bremen zu beauftragen. Weitere Informationen der Rechtsanwaltskanzlei Ahlers & Vogel zum Thema „Eintragungspflicht in das Transparenzregister“ finden Sie in diesem Newsletter.
Jusletter Eintragungspflicht im Transparenzregister für Alle

Für ein Honorar von 300 € zzgl. 19% MwSt. für einen Ersteintrag oder 150 € zzgl. 19% MwSt. für Änderungen bietet die Kanzlei an, für Sie die Meldungen an das Transparenzregister zu übernehmen. Angebot Eintragungen im Transparenzregister.

Möchten Sie die Eintragung über die Rechtsanwälte von Ahlers & Vogel tätigen, dann schreiben Sie bitte eine E-Mail an: transparenzregister@ahlers-vogel.de

Alle Kriterien mit Bravour erfüllt

Das Softwareunternehmen DATEV setzt Standards für digitale Lösungen für Steuerberatungen. Mit dem Qualitätssiegel „Digitale Kanzlei“ zeichnet die DATEV jährlich Steuerberatungen aus, die die Möglichkeiten der Digitalisierung für sich nutzen. Jedes Jahr steigen die Anforderungen und es werden zusätzliche Kriterien gefordert. Die BHT Steuerberatung in Verden und Bremen kann auch 2022 mit dem digitalen Fortschritt bestens mithalten und konnte z.B. den Digitalisierungsgrad im Bereich der privaten Steuererklärungen steigern.

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