Lieferung von Strom an Mieter

Die Lieferung von durch eine Photovoltaikanlage auf dem Miethaus mit Batterie-Speicher erzeugtem Strom an die Mieter hält das Finanzgericht Niedersachsen jedenfalls dann für steuerpflichtig, wenn darüber eine selbstständige, nicht mit dem Mietvertrag gekoppelte Vereinbarung besteht, der Stromverbrauch durch Zähler individuell abgerechnet wird und den Mietern die Möglichkeit offensteht, den Strom auch anderweitig zu beziehen.

Hinweis: Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Energielieferungen, die im Zusammenhang mit steuerfreien Wohnungsvermietungen erfolgen, schlechthin umsatzsteuerpflichtige selbstständige Leistungen sind.

Zur Haftung für pauschalierte Lohnsteuer

Die Nichtabführung einzubehaltender und anzumeldender Lohnsteuer zu den gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkten begründet regelmäßig eine zumindest grob fahrlässige Verletzung der Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH. Das gilt auch im Fall der nachträglichen Pauschalierung der Lohnsteuer. So entschied der Bundesfinanzhof.

Bei der pauschalierten Lohnsteuer handele es sich nicht um eine Unternehmenssteuer eigener Art, sondern um die durch die Tatbestandsverwirklichung des Arbeitnehmers entstandene und vom Arbeitgeber lediglich übernommene Lohnsteuer.

Der in Haftung genommene Geschäftsführer müsse substanziiert darlegen und ggf. nachweisen, welche Schritte er zur Zahlung der Steuer am Fälligkeitstag eingeleitet hatte und dass und aus welchen Gründen sich deren Weiterverfolgung wegen der Haltung des vorläufigen Insolvenzverwalters als sinnlos darstellte. In der Krise der Gesellschaft träfen den Geschäftsführer erhöhte Pflichten. Deshalb könne sich ein Geschäftsführer nicht allein mit der Behauptung entlasten, er habe angenommen, der vorläufige Insolvenzverwalter werde seine Zustimmung zur Abgabentilgung verweigern. Im Regelfall sei vom Geschäftsführer zumindest eine entsprechend dokumentierte Anfrage an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erwarten. Nur in seltenen Ausnahmefällen könne darauf verzichtet werden, wenn nämlich konkrete und eindeutige objektive Anhaltspunkte für die Sinnlosigkeit einer solchen Anfrage bestehen. Ein hypothetischer Kausalverlauf könne keine Berücksichtigung finden.

Starke Lohnabteilung

Frau Jasmin Kroschinski-Glock verstärkt als neue Mitarbeiterin die Lohnabteilung in der BHT Steuerberatung in Verden. Die gelernte Kauffrau für Bürokommunikation bringt durch ihre Fortbildung zur geprüften Personalfachkauffrau (IHK) aktuelles Fachwissen mit, um kompetent unser Team zu verstärken. Um Beruf und Familie perfekt miteinander verbinden zu können, arbeitet Frau Kroschinski-Glock in Teilzeit. Das Team der gesamten BHT Steuerberatung in Verden und Bremen wünscht einen guten Start und sagt: „Herzlich Willkommen bei BHT!“

Test bestanden! BHT ist TOP Steuerberater 2022

Seit 2016 stellen wir uns dem Qualitätstest von FOCUS MONEY und gehören auch in 2022 wieder zu den besten der Branche unter den großen Kanzleien in Deutschland. Diese Auszeichnung hilft Firmenchefs und vermögenden Privatleuten, Steuerexperten zu finden, die sie exzellent beraten und im Austausch mit Steuerbehörden eng zur Seite stehen. Deshalb freut es uns besonders, dass wir die teils kniffligen Fachfragen des Projektleiters Ulf Hausmann und Betriebsprüfern mit Bravour bestanden haben. Ein Qualitätssiegel, das zeigt, dass echte Leistung dahinter steckt.

Von den über 60.000 in Deutschland selbständigen Steuerberatern schafften es 390 Steuerberater und Wirtschaftsprüfer auf die Bestenliste 2022. Gegenstand der Prüfungen waren neben der allgemeinen Qualifikation in Steuerfragen das Spektrum der Spezialisierung auf Branchen und die Unternehmensentwicklung. Bedingt durch die Corona-Pandemie gab es bei der BHT Steuerberatung einen weiteren Schub in der Digitalisierung und Nutzung neuer Medien. Auch dieses wurde positiv bewertet.

Als große Steuerberatungsgesellschaft decken wir mit unseren Beratern und dem qualifizierten Mitarbeiter-Team ein breites Spektrum an speziellem Branchenwissen und zu Fragen der Unternehmensnachfolge ab und können unsere Mandanten auch bei sehr komplexen Themen zuverlässig, umfassend und auf höchstem Niveau kompetent beraten.

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