Zwölf Euro Mindestlohn ab Oktober 2022

Mit dem Kabinettsbeschluss vom 23.02.2022 hat die Bundesregierung eine einmalige gesetzliche Erhöhung des Mindestlohnes auf zwölf Euro brutto die Stunde auf den Weg gebracht. Dieses zentrale Anliegen der Bundesregierung ist nun umgesetzt und tritt zum 01.10.2022 in Kraft.

Handlungsbedarf für alle Arbeitgeber ab dem 1. August 2022

Nachweisgesetz bei Arbeitsverträgen
Der Bundestag hat am 23. Juni 2022 eine „EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen“ in nationales Recht umgesetzt und hierzu entsprechende Neuerungen im Nachweisgesetz (NachwG) verabschiedet, die bereits zum 1. August 2022 in Kraft treten und die erhebliche Auswirkungen auf Arbeitsverträge haben.
Zusätzlich zu den bereits bestehenden Vorgaben des NachwG müssen danach unter anderem folgende Arbeits- bzw. Vertragsbedingungen in neue Arbeitsverträge aufgenommen und/oder durch ergänzende unterzeichnete Niederschriften dokumentiert werden:

  • Enddatum des Arbeitsverhältnisses bei Befristung
  • Die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Vergütung von Überstunden, der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts, die jeweils getrennt anzugeben sind und deren Fälligkeit sowie die Art der Auszahlung
  • Die vereinbarte Arbeitszeit, vereinbarte Ruhepausen und Ruhezeiten sowie bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und die Voraussetzungen für Schichtänderungen
  • Sofern vereinbart, die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen
  • Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung über einen Versorgungsträger zusagt, der Name und die Anschrift dieses Versorgungsträgers; die Nachweispflicht entfällt, wenn der Versorgungsträger zu dieser Information verpflichtet ist
  • Das bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhaltende Verfahren, mindestens das Schriftformerfordernis und die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage; § 7 des Kündigungsschutzgesetzes ist auch bei einem nicht ordnungsgemäßen Nachweis der Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage anzuwenden.

Bitte beachten Sie, dass gemäß NachwG hinsichtlich der dort genannten wesentlichen Vertragsbedingungen ein Schriftformerfordernis besteht und dass es je nach Vertragsbedingung unterschiedliche Fristen gibt, bis zu denen diese schriftlich an die Arbeitnehmer auszuhändigen sind.
Arbeitsverträge von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die vor dem 01. August 2022 geschlossen wurden, bleiben grds. unverändert. Auf Anforderung sind die Arbeitgeber/innen allerdings verpflichtet, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich und fristgebunden auszuhändigen.

Aufgrund der Regelungen des neuen NachwG ist allen Arbeitgeber/innen anzuraten, ihre Arbeitsvertragsmuster zu überprüfen und höchstwahrscheinlich anzupassen, um mögliche (arbeits)rechtliche Nachteile zu vermeiden. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch, dass eine Nichtbeachtung der Vorschriften des NachwG mit Bußgeldern bis zu 2.000,00 Euro geahndet werden kann.
Sofern Sie selbst nicht über ausreichende arbeitsrechtliche Kenntnisse verfügen sollten, empfehlen wir Ihnen, fachlich entsprechend versierte Juristen (z.B. Fachanwälte für Arbeitsrecht) mit der Überarbeitung oder Neuerstellung Ihrer Arbeitsvertragsmuster und/oder der Informationsschreiben im Sinne des NachwG zu beauftragen.

Bekannte Stimme – neuer Name

Namensänderung von Kreishammer zu Munderloh

Unsere Mitarbeiterinnen am Empfang sind unschätzbar wertvoll, denn sie sind es, die unsere Mandanten am Telefon freundlich begrüßen und die Abläufe in der Kanzlei bestens organisieren. Deshalb sind wir dankbar, dass auch hier langjährige Mitarbeiterinnen für Kontinuität sorgen. Neu ist die Begrüßung durch Frau Munderloh. Falls man sich wundert, warum die Mitarbeiterin so gut Bescheid weiß – hier die Auflösung: Frau Krieshammer hat geheiratet und den Namen gewechselt. Das gesamte Team der BHT Steuerberatung gratuliert zur Vermählung und wünscht viele glückliche Ehejahre.

Erfolgreiche Prüfungen – aus Azubis werden wertvolle Fachkräfte

Wir gratulieren unseren Auszubildenden Linnée Fischer und Georg Heise, die jetzt sehr erfolgreich ihre Abschlussprüfungen bestanden haben. Beide haben ihre im August 2019 begonnenen Ausbildungen mit Bravour abgeschlossen. Linnée Fischer bestand mit einem guten Ergebnis ihre Prüfungen zur Kauffrau für Büromanagement und wir freuen uns, sie als Mitarbeiterin in der Lohnbuchhaltung übernehmen zu dürfen.
Für Georg Heise war die Ausbildung zum Steuerfachangestellten ein Zwischenschritt, den er mit dem Prädikat „sehr gut“ absolviert hat. Parallel begann er bereits zum Wintersemester 2021 sein duales Studium in Bremen an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und arbeitet an seinem Bachelor im Studiengang Steuern und Recht.

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