WEG: Kein Anspruch auf Zustimmung zur Errichtung einer Solaranlage auf dem Balkon

Einem Wohnungseigentümer steht kein Anspruch auf Zustimmung zur Errichtung eines Balkonkraftwerks zu. Dabei kommt es nicht darauf an, ob durch die bauliche Maßnahme der optische Gesamteindruck beeinträchtigt wird. So entschied das Amtsgericht Konstanz.

Der Mieter einer Wohnung hatte mit Zustimmung seiner Vermieter (Eigentümer) an der Außenseite seines Balkons eine Mini-Solaranlage anbringen lassen. Das Modul war schwarz, hatte eine Fläche von 168 cm x 100 cm und war an einem Wechselrichter angeschlossen. Auf einer Eigentümerversammlung wurde mehrheitlich ein Beschluss gefasst, wonach das Balkonkraftwerk zu entfernen sei. Dagegen richtete sich die Klage der beiden Wohnungseigentümer.

Das Gericht wies die Klage ab. Die Wohnungseigentümer haben keinen Anspruch auf Genehmigung der Mini-Solaranlage. Die übrigen Wohnungseigentümer müssen der Errichtung eines Balkonkraftwerks nicht zustimmen. § 20 Abs. 1 WEG enthält eine sog. Bausperre für bauliche Veränderungen ohne Zustimmung der Eigentümer. Eine solche Veränderung stellt die Montage der Photovoltaikanlage dar, ohne dass es auf einen Eingriff in die Substanz ankommt. Es kommt auch nicht darauf an, ob durch die bauliche Maßnahme der optische Gesamteindruck der Wohnanlage beeinträchtigt wird. Ohnehin ist dies hier der Fall. Die Mini-Solaranlage ist erheblich wahrnehmbar. Es liegt eine relevante nicht unerhebliche Beeinträchtigung vor. Rechtspolitische Erwägungen, so überzeugend sie sein mögen, genügen nicht.

Seit 8 Jahren TOP Steuerberater

Der diesjährige FOCUS MONEY Test hat es abermals bewiesen: die BHT Steuerberatung ist eine ausgezeichnete Steuerberatung. Damit haben wir seit 2016 kontinuierlich in Folge an der Umfrage teilgenommen und das „TOP Steuerberater“ Qualitätssiegel erhalten.
Ein wesentlicher Bestandteil war die Beantwortung von 24 Expertenfragen. Hier haben wir unsere Fachkompetenz herausstellen können. Als große Steuerkanzlei konnten wir zudem mit Spezialisierungen und Branchenkenntnissen punkten, die unseren Mandanten einen deutlichen Mehrwert bieten.
Unser Berater-Team wie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind durch regelmäßige Fortbildungen und Qualifikationen auf einem hohen fachlichen Niveau und nutzen die zeitgemäßen Möglichkeiten der Digitalisierung. Beides verbessert das Beratungsangebot für unsere Mandanten.
In Bezug auf die betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen war es den Prüfern von FOCUS MONEY wichtig, dass mit Finanzplanung, Controlling und Kostenrechnung Instrumente zur Unternehmenssteuerung angeboten werden. Eine Selbstverständlichkeit im Rahmen unseres Leistungskataloges.
Neben den steuerrechtlichen Aspekten floss in die Bewertung schließlich ein, wie zukunftssicher die Kanzleien aufgestellt sind. Das Thema Fachkräftemangel und Überalterung trifft – bei aller Vielfältigkeit und spannender Aufgabenstellungen – auch die Branche der Steuerberater. Hier sticht die BHT Steuerberatung positiv gegenüber dem Branchentrend hervor: Während im Branchenmittel nur „knapp zwei Prozent Steuerberaterinnen und Steuerberater jünger als 30 Jahre (sind)“ und „über 57 Prozent der Steuerberaterinnen und Steuerberater älter als 50 Jahre“, sind bei BHT 20 Prozent unter 30 Jahre und nur vier der acht Berater älter als 50 Jahre.
Die Sicherung des Fachkräftenachwuchses und Förderung von persönlicher wie beruflicher Entwicklung nicht nur auf Beraterebene, sondern auch in der Sachbearbeitung ist ein Kernanliegen der BHT Partner. Dass dieses gelingt und durch Auszeichnungen wie der TOP Steuerberater gewürdigt wird, freut die Partner und Steuerberater Hans-Georg Töhne, Jens Hahne und Andreas Feldmann ganz besonders.
Den Artikel aus dem FOCUS MONEY Heft 24/2023 mit allen Informationen und einer Liste der ausgezeichneten Steuerberatungskanzleien finden Sie hier.

Verstärkung in Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärung

Die BHT Steuerberatung freut sich über eine weitere Stärkung des Teams in Verden und ist besonders froh, mit Frau Julia Müller eine erfahrene und qualifizierte Fachkraft gefunden zu haben.
Seit 2006 arbeitet Frau Julia Müller im Bereich Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen und wird bei uns dort das Team kompetent erweitern. Als Dipl. Wirtschafts- und Arbeitsjuristin kann Frau Müller zudem ihr wertvolles Zusatzwissen in die Mandantenbetreuung einbringen. Die neuen Kolleginnen und Kollegen heißen Frau Julia Müller herzlich willkommen und freuen sich auf eine gute Zusammenarbeit.

© 2024 BHT Unternehmensberatung